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   VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05   

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https://dejure.org/2005,26043
VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05 (https://dejure.org/2005,26043)
VK Bund, Entscheidung vom 30.08.2005 - VK 1-95/05 (https://dejure.org/2005,26043)
VK Bund, Entscheidung vom 30. August 2005 - VK 1-95/05 (https://dejure.org/2005,26043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe ausbildungsbegleitender Hilfen; Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen unter dem Aspekt der Rechtzeitigkeit; Behandlung eines Angebotes mit einem unangemessen niedrigen Preis; Ausschluss eines Angebotes unter dem Aspekt einer drittschützenden Norm; Grundlage ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 240 ff. SGB III - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Diese Bewertungskriterien sind auch nicht zu vage oder intransparent, sondern so hinreichend bestimmt wie möglich und nötig (VK Bund, Beschluss v. 18.8.2005 und Beschluss v. 1.8.2005, VK 3 - 79/05; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23. März 2005, aaO.).

    Die Nachprüfungsinstanzen dürfen hierbei grundsätzlich nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung ersetzen (vgl. zu den Grenzen der Überprüfbarkeit von Wertungsentscheidungen OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 9.6.2004, Verg 11/04; 24.2.2005, VII - Verg 88/04; 2.3.2005, VII - Verg 70/04 und 23.3.2005, VII - Verg 68/04).

    Beurteilungsentscheidungen können ihrem Wesen nach - auch wenn die zugrundeliegenden Sachverhalte gleich oder ähnlich gelagert sind - unterschiedlich ausfallen, ohne dass sie allein deswegen schon als fehlerhaft zu gelten haben (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23. März 2005, VII-Verg 68/04; VK Bund, Besch. v. 188.2005, VK2-90/05).

    Gegen diese Vorgehensweise bestehen keine Bedenken, sie gewährleistet vielmehr, dass der Bewertungsmaßstab innerhalb eines Loses vereinheitlicht wird und dient damit der Wahrung des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23. März 2005, VII-Verg 68/04 und VK Bund, Beschl. v. 18.8.2005, VK1-90/05).

  • VK Bund, 18.08.2005 - VK 2-90/05

    Maßnahme gemäß § 240 ff. SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen)

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Aufgrund der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen war es den Bietern möglich, ein entsprechendes Konzept zu erstellen und einzureichen (so auch Beschluss VK Bund vom 18.8.2005, VK2-90/05).

    Beurteilungsentscheidungen können ihrem Wesen nach - auch wenn die zugrundeliegenden Sachverhalte gleich oder ähnlich gelagert sind - unterschiedlich ausfallen, ohne dass sie allein deswegen schon als fehlerhaft zu gelten haben (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23. März 2005, VII-Verg 68/04; VK Bund, Besch. v. 188.2005, VK2-90/05).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Ein bieterschützender Charakter der Norm des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A wird nur ausnahmsweise angenommen, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17. Juni 2002, Verg 18/02: für den vergleichbaren § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Die Nachprüfungsinstanzen dürfen hierbei grundsätzlich nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung ersetzen (vgl. zu den Grenzen der Überprüfbarkeit von Wertungsentscheidungen OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 9.6.2004, Verg 11/04; 24.2.2005, VII - Verg 88/04; 2.3.2005, VII - Verg 70/04 und 23.3.2005, VII - Verg 68/04).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Die Nachprüfungsinstanzen dürfen hierbei grundsätzlich nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung ersetzen (vgl. zu den Grenzen der Überprüfbarkeit von Wertungsentscheidungen OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 9.6.2004, Verg 11/04; 24.2.2005, VII - Verg 88/04; 2.3.2005, VII - Verg 70/04 und 23.3.2005, VII - Verg 68/04).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Es war allerdings nicht erforderlich, dass die Ag bei der Zuhilfenahme der Bewertungsmatrix die Bewertung mit 2 Punkten (= entspricht den Anforderungen) schriftlich ausformulieren musste (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.7.2005, VII-Verg 108/04).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Die Nachprüfungsinstanzen dürfen hierbei grundsätzlich nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung ersetzen (vgl. zu den Grenzen der Überprüfbarkeit von Wertungsentscheidungen OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 9.6.2004, Verg 11/04; 24.2.2005, VII - Verg 88/04; 2.3.2005, VII - Verg 70/04 und 23.3.2005, VII - Verg 68/04).
  • VK Bund, 19.09.2003 - VK 1-77/03

    Maßnahme nach § 241 SGB III, ausbildungsbegleitende Hilfen

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen würde eine reine Förmelei darstellen, die keinen Erkenntnisgewinn mit sich brächte (s. auch Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 11. August, VK 3 - 85/05; Beschluss v. 19. September 2003, VK 1 - 77/03).
  • VK Bund, 24.09.2003 - VK 2-76/03

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Die vorgenannte Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung der 2. Vergabekammer vom 16. September 2003 (VK 2 - 76/03).
  • VK Bund, 01.08.2005 - VK 3-79/05

    Dienstleistungen zur Durchführung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-95/05
    Diese Bewertungskriterien sind auch nicht zu vage oder intransparent, sondern so hinreichend bestimmt wie möglich und nötig (VK Bund, Beschluss v. 18.8.2005 und Beschluss v. 1.8.2005, VK 3 - 79/05; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23. März 2005, aaO.).
  • VK Bund, 11.08.2005 - VK 3-85/05

    Leistungen zur Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

  • VK Schleswig-Holstein, 11.01.2006 - VK-SH 28/05

    unzulässige Auftragskriterien in einem VOF-Verfahren

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung der Angebote ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der AG setzen (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, VK 1-95/05; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2002, 1 VK 46/01).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06

    Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Vergabe

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-95/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-92/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-89/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VK 1-83/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-93/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-90/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-115/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-112/05; Beschluss vom 31.08.2005, Az.: VK 3-100/05; Beschluss vom 01.08.2005, Az.: VK 3-79/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 3/06

    Ausschreibung einer Baumaßnahme; Ausschluss eines Angebots; Nichtvorlage

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-95/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-92/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-89/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VK 1-83/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-93/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-90/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-115/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-112/05; Beschluss vom 31.08.2005, Az.: VK 3-100/05; Beschluss vom 01.08.2005, Az.: VK 3-79/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 2 VK 17/05

    Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes im Vergabeverfahren; Anforderungen

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-95/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-92/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-89/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VK 1-83/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-93/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-90/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-115/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-112/05; Beschluss vom 31.08.2005, Az.: VK 3-100/05; Beschluss vom 01.08.2005, Az.: VK 3-79/05).
  • VK Bund, 08.09.2005 - VK 1-110/05

    Durchführung einer auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen

    Die Nachprüfungsinstanzen können dann prüfen, ob sich das Ergebnis der Angebotswertung noch innerhalb der Grenzen des vergaberechtlich zulässigen Beurteilungsspielraums bewegt oder ob diese Grenzen nicht eingehalten sind und das Angebot dementsprechend besser zu bewerten ist (s. hierzu VK Bund, Beschl. v. 30.8.2005, VK1- 95/05).
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